VENTIPIPE® Wanddurchführungen sind amtlich geprüft und unter der Zulassungsnummer Z-7.4-3361 allgemein bauaufsichtlich zugelassen. Rauchrohre dürfen durch Wände mit brennbaren Baustoffen nur hindurchgeführt werden, wenn verhindert wird, dass die Oberflächentemperaturen an brennbaren Bauteilen nicht unzulässig hoch ansteigen. Für diesen Anwendungsfall stehen VENTIPIPE® Wanddurchführungen in folgender Ausführung zur Verfügung:
- fixe Baulängen für Wanddicken bis 520mm