{"id":491,"date":"2020-06-26T04:56:15","date_gmt":"2020-06-26T04:56:15","guid":{"rendered":"http:\/\/web2020.zlt.de\/?page_id=491"},"modified":"2022-02-24T16:10:44","modified_gmt":"2022-02-24T15:10:44","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/zlt.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/p>\n<h1>1. Allgemeines<\/h1>\n<p>Allen Lieferungen liegen ausschlie\u00dflich die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Von unseren Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichende Vereinbarungen werden nur mit schriftlicher Best\u00e4tigung durch uns wirksam. Etwaige Unwirksamkeiten einzelner Bestimmungen haben keinen Einfluss auf die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen unserer Allgemeinen\u00a0 Gesch\u00e4ftsbedingungen. Gegenbest\u00e4tigungen des Empf\u00e4ngers unserer Lieferungen und Leistungen auf dessen Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen wird ausdr\u00fccklich widersprochen.<\/p>\n<h1>2. Angebot und Vertragsabschluss, Stornierungen<\/h1>\n<p>Unsere Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich. Auftr\u00e4ge werden mit unserer schriftlichen Best\u00e4tigung verbindlich. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr Einzelabrufe aus bestehenden Rahmenauftr\u00e4gen. F\u00fcr Nachteile und Sch\u00e4den, die durch unvollst\u00e4ndige oder nicht hinreichend genaue Angaben im Auftrag verursacht sind, haften wir nicht.<br \/>\nKatalogangaben, Zeichnungen und Abbildungen oder sonstige technischen Angaben auf unseren Drucksachen, Prospekten und Internetseiten sind unverbindlich. Im Auftragsfall m\u00fcssen technische Daten und Zeichnungen ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt sein. Bei Stornierungen, auch von Teilen einer bestellten Ware oder Leistung, ist der Auftraggeber verpflichtet, unbeschadet der M\u00f6glichkeit, einen weitergehenden Schadenersatz geltend machen zu k\u00f6nnen, eine Pauschalentsch\u00e4digung in H\u00f6he von 40 Prozent, bezogen auf den Kaufpreis ohne Schadensnachweis zur Deckung der Betriebs- und Bearbeitungskosten zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. F\u00fcr diesen Fall schuldet er den tats\u00e4chlich entstandenen Schaden der H\u00f6he nach.<\/p>\n<h1>3. Lieferzeit<\/h1>\n<p>Lieferzeiten gelten stets als ann\u00e4hernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller technischen und kaufm\u00e4nnischen Einzelheiten sowie vor Eingang eventuell vereinbarter Anzahlungen. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Standort verlassen hat oder Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Wir behalten uns ausdr\u00fccklich in allen F\u00e4llen Lieferm\u00f6glichkeit vor. Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich angemessen bei Ma\u00dfnahmen im Rahmen von Arbeitsk\u00e4mpfen, insbesondere Streiks und Aussperrungen sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die au\u00dferhalb des Willens des Lieferers liegen. Dies gilt auch, wenn die Umst\u00e4nde bei Unterlieferern eintreten. F\u00fcr Nachteile oder Sch\u00e4den, die durch Ma\u00dfnahmen im Rahmen des Arbeitskampfes oder durch Eintritt unvorhergesehener Hindernisse entstehen, haften wir nicht.<\/p>\n<h1>4. Verf\u00fcgbarkeitsvorbehalt<\/h1>\n<p>Sollten wir nach Vertragsabschlu\u00df feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei uns verf\u00fcgbar ist oder aus rechtlichen Gr\u00fcnden nicht geliefert werden kann, k\u00f6nnen wir entweder eine in Qualit\u00e4t und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zur\u00fccktreten. Im Falle eines Vertragsr\u00fccktritts durch uns werden wir eventuell bereits erhaltene Zahlungen umgehend dem Auftraggeber erstatten.<\/p>\n<h1>5. Preise<\/h1>\n<p>Die Preise sind die jeweils g\u00fcltigen Nettopreise zum Zeitpunkt der Lieferung, die sich um die nach den gesetzlichen Bestimmungen jeweils geltende Mehrwertsteuer erh\u00f6hen. Sie gelten ab Werk und schlie\u00dfen die Kosten f\u00fcr Verpackung, Fracht, Porto und Versicherungskosten nicht ein. Ist Lieferung \u201efrei Baustelle\u201c vereinbart, so ist das Vorhandensein einer durch mind. ein Nutzfahrzeug befahrbaren Stra\u00dfe vorausgesetzt; die erw\u00e4hnte Vereinbarung umfasst weder unsere Verpflichtung zum Abladen noch deren Kosten. Treten zwischen Vertragsschluss und Lieferung Lohn- und \/ oder Materialpreiserh\u00f6hungen ein, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erh\u00f6hen. Ansonsten haben unsere Preise eine Bindefrist von 90 Kalendertagen.<br \/>\nBei Neukunden oder Erstbestellungen erfolgt die Lieferung nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme. Bei Nichteinhaltung unserer Gesch\u00e4ftsbedingungen oder f\u00fcr den Fall, dass der Zahlungsanspruch des Auftragnehmers durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des Auftraggebers gef\u00e4hrdet erscheint, ist der Auftragnehmer berechtigt, vor vollst\u00e4ndiger oder teilweiser Resterf\u00fcllung des Auftrages, Sicherheitsleistungen nach seiner Wahl oder Vorauskasse zu verlangen.<\/p>\n<h1>6. Abtretung und Aufrechnung<\/h1>\n<p>Die Zur\u00fcckhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen ist ausgeschlossen, soweit die Gegenanspr\u00fcche nicht zugestanden sind oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<br \/>\nDie Abtretung f\u00e4lliger und rechtskr\u00e4ftig festgestellter sowie vermeintlicher Gegenanspr\u00fcche uns gegen\u00fcber an Dritte ist ausdr\u00fccklich ausgeschlossen. Abtretungserkl\u00e4rungen bed\u00fcrfen unserer schriftlichen Genehmigung bzw. Best\u00e4tigung.<\/p>\n<h1>7. Lieferung, Versand, Gefahr\u00fcbergang und Versicherung<\/h1>\n<p>Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber in dem Zeitpunkt \u00fcber, in dem die Ware unseren Standort verl\u00e4sst.<br \/>\nDer Versand erfolgt f\u00fcr Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Anspr\u00fcche auf Ersatz von Transportsch\u00e4den k\u00f6nnen nur gestellt werden, wenn vom Empf\u00e4nger unverz\u00fcglich eine Best\u00e4tigung des Transportunternehmens \u00fcber den festgestellten Schaden beigebracht wird. Zur Transportversicherung sind nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Auftraggebers zu dessen Lasten verpflichtet.<br \/>\nGelieferte Ware wird nicht zur\u00fcckgenommen und ist vom Umtausch ausgeschlossen. Wird eine bestelle Ware ohne wichtigen Grund nicht \u00fcbernommen, ist der Auftraggeber verpflichtet, unbeschadet der M\u00f6glichkeit, einen weitergehenden Schadenersatz geltend machen zu k\u00f6nnen, eine Pauschalentsch\u00e4digung in H\u00f6he von 40 Prozent, bezogen auf den Kaufpreis ohne Schadensnachweis zur Deckung der Betriebs- und Bearbeitungskosten zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. F\u00fcr diesen Fall schuldet er den tats\u00e4chlich entstandenen Schaden der H\u00f6he nach. Abrufauftr\u00e4ge werden von uns l\u00e4ngstens drei Monate zur\u00fcckgestellt. Eingelagerte Ware lagert auf Gefahr des Auftraggebers bzw. K\u00e4ufers. Wir sind berechtigt nach Ablauf der Drei-MonatsFrist ohne vorherige Meldung oder Benachrichtigung die Lieferung vollst\u00e4ndig auszuf\u00fchren.<br \/>\nBei Nichtabnahme und erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist von 14 Tagen sind wir berechtigt, ohne weitere Abmahnung den Vertrag fristlos zu k\u00fcndigen und Schadensersatz im Rahmen der o.g. Pauschalregelung geltend zu machen. Wir sind dar\u00fcber hinaus berechtigt, \u00fcber die nicht abgenommene Ware frei zu verf\u00fcgen.<\/p>\n<h1>8. Zahlung<\/h1>\n<p>Die Zahlung ist, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von acht Tagen mit 2 % Skonto oder 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug auf unser Konto eingehend zu leisten.<br \/>\nWerden uns nach Vertragsabschluss Umst\u00e4nde bekannt, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers zu mindern geeignet sind, haben wir das Recht, offene Rechnungen sofort f\u00e4llig zu stellen oder \/ und vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Treten wir aus vorher benannten Gr\u00fcnden vom Vertrag zur\u00fcck, sind Schadenersatzanspr\u00fcche des Bestellers schlechthin ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht schriftlich anerkannter Anspr\u00fcche oder Forderungen zur\u00fcckzuhalten. Bei \u00dcberschreitung der Zahlungsziele werden, ohne dass es einer f\u00f6rmlichen Inverzugsetzung bedarf, als Jahreszinsen 8 Prozent \u00fcber dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 9 Prozent Zinsen, berechnet.<\/p>\n<h1>9. Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel der Lieferung, Gew\u00e4hrleistung<\/h1>\n<p>Der Besteller hat offensichtliche oder leicht erkennbare M\u00e4ngel umgehend nach Lieferung sowie nicht offensichtliche M\u00e4ngel innerhalb von 2 Wochen nach Feststellung dem Lieferer bzw. unseren Vertretern schriftlich mitzuteilen. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Lieferung. Treten innerhalb dieser Frist M\u00e4ngel auf, so verj\u00e4hrt das Recht des Bestellers, hieraus Anspr\u00fcche geltend zu machen, in allen F\u00e4llen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen R\u00fcge an innerhalb einer Frist von 6 Monaten. F\u00fcr Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen betr\u00e4gt die Gew\u00e4hrleistungsfrist 6 Monate. Nicht frist- oder formgerechte Anzeigen von M\u00e4ngeln haben den Verlust der sich daraus ergebenden Anspr\u00fcche zur Folge. Es wird keine Gew\u00e4hr \u00fcbernommen f\u00fcr Sch\u00e4den, die aus nachfolgenden Gr\u00fcnden entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller bzw. durch Dritte. F\u00fcr Fremderzeugnisse und Materialien haftet der Lieferer nicht. Anspr\u00fcche f\u00fcr Ersatz des durch eine schlechte Lieferung etwa entstandenen weitergehenden Schadens aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung sind ausgeschlossen. Unsere Verpflichtung zur Gew\u00e4hrleistung in dem vorgenannten Rahmen endet nach Ablauf von 6 Monaten. Bei Liefergegenst\u00e4nden, die wir nach Berechnungen, Pl\u00e4nen und schriftlich vereinbarten Auftr\u00e4gen des Kunden fertigen, haften wir ausschlie\u00dflich f\u00fcr vereinbarungsgem\u00e4\u00dfe und werkstoffgerechte Ausf\u00fchrung. Bei begr\u00fcndeter Reklamation sind wir zur Ersatzlieferung oder -leistung berechtigt.<br \/>\nSch\u00e4den, die infolge unsachgem\u00e4\u00dfer Behandlung oder durch nat\u00fcrliche Abnutzung entstehen oder entstanden sind, stellen keine Sachm\u00e4ngel dar. Hierf\u00fcr ist jegliche Haftung ausgeschlossen.<\/p>\n<h1>10. Reklamation<\/h1>\n<p>Im Reklamationsfall verpflichten wir uns, die beanstandeten Kaufgegenst\u00e4nde auf Mangelhaftigkeit werkseitig oder vor Ort untersuchen zu lassen. Soweit die Untersuchung ergibt, dass wir den Grund der Reklamation nicht zu vertreten haben, insbesondere, dass der Grund der Reklamation an einer unsachgem\u00e4\u00dfen Behandlung des Kaufgegenstandes durch den K\u00e4ufer liegt, ist der K\u00e4ufer verpflichtet, uns s\u00e4mtliche aus der \u00dcberpr\u00fcfung und Reparatur entstehenden Kosten zu erstatten. Bis zum Ausgleich der Kosten steht uns ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht der Ware zu.<\/p>\n<h1>11. Eigentumsvorbehalt<\/h1>\n<p>Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich das Eigentum an allen Liefergegenst\u00e4nden bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung s\u00e4mtlicher ihm aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung gegen\u00fcber dem Auftraggeber zustehenden Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Forderung aus dem offenen Saldo. \u00dcbersteigt der Sch\u00e4tzwert des dem Auftragnehmer als Sicherheit dienenden Vorbehalts gutes die noch offene Forderung gegen\u00fcber dem Auftraggeber um mehr als f\u00fcnfzig Prozent, so kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer die Freigabe von Sicherheiten verlangen. Der Auftraggeber darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenst\u00e4nde weder verpf\u00e4nden noch sicherungs\u00fcbereignen. Bei Pf\u00e4ndungen sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verf\u00fcgung durch Dritte hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hier\u00fcber unverz\u00fcglich zu unterrichten und ihm alle erforderlichen Informationen zu erteilen, die zur Durchsetzung des Eigentums des Auftragnehmers dienen. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrage gegen\u00fcber dem Auftragnehmer nicht nach, insbesondere tritt Zahlungsverzug nach \u00a7 284 BGB ein, ist der Auftragnehmer nach Vorank\u00fcndigung berechtigt, das Vorbehaltsgut zur\u00fcckzunehmen. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Insoweit ist der Auftragnehmer berechtigt, die Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume und das Betriebsgrundst\u00fcck des Auftraggebers zu betreten, um das Vorbehaltsgut abzuholen. Die Umsetzung der vorstehenden Ma\u00dfnahme stellt keinen R\u00fccktritt vom Vertrag dar. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vorbehaltsgut im Rahmen seines Gesch\u00e4ftsbetriebes zu ver\u00e4u\u00dfern bzw. zu verarbeiten. F\u00fcr diesen Fall tritt anstelle des Eigentumsanspruches des Auftragnehmers die Forderung des Auftraggebers gegen\u00fcber dem Dritten, der aus der Ver\u00e4u\u00dferung oder Verarbeitung herr\u00fchrt, den der Auftraggeber insoweit an den Auftragnehmer schon jetzt sicherungshalber abtritt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dann die Forderung im eigenen Namen geltend zu machen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Vorbehaltsgut auf Kosten des Auftraggebers gegen jedes Risiko zu versichern, sofern nicht der Auftraggeber auf Verlangen nachweist, dass er eine entsprechende Versicherung zugunsten Dritter abgeschlossen hat.<\/p>\n<h1>12. Leistungsst\u00f6rungen, Sicherstellung und Verwertung<\/h1>\n<p>Wir sind berechtigt, die Gesch\u00e4ftsbeziehungen aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung abzubrechen und den jeweils offenstehenden Saldo mit sofortiger Wirkung f\u00e4llig zu stellen, wenn:<\/p>\n<p>a) der Zahlungsr\u00fcckstand mindestens 10 % des offenen Gesamtsaldos ausmacht,<br \/>\nb) sich die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse auf der Seite des Auftraggebers wesentlich ver\u00e4ndert oder verschlechtert haben oder<br \/>\neine erhebliche Verm\u00f6gensgef\u00e4hrdung eintritt,<br \/>\nc) der Auftraggeber bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben<br \/>\ngemacht habt,<br \/>\nd) die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware verloren geht, erheblich besch\u00e4digt oder zerst\u00f6rt wird und andererseits der f\u00e4llige Kaufpreis nicht ausgeglichen wird.<br \/>\nBei F\u00e4llig Stellung des noch offenen Saldos aus den vorgenannten Gr\u00fcnden erkl\u00e4rt sich der Auftraggeber damit einverstanden und verpflichten sich, die Ware sofort an uns oder an einen von uns beauftragten Dritten zur Sicherstellung herauszugeben. Der Einschaltung eines Sequesters bedarf es nicht. Dar\u00fcber hinaus sind wir oder ein von uns beauftragter und bevollm\u00e4chtigter Dritter berechtigt, die Ware abzuholen und zu diesem Zweck Ihre Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume bzw. den Standort der sonstigen Ware zu betreten. Nach entsprechender Fristsetzung sind wir berechtigt, die Ware und evtl. andere uns \u00fcbereignete Sicherheiten nach unserem Ermessen frei zu verwerten. Insoweit wird Ihnen Gutschrift erteilt.\u00a0 Sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas Abweichendes vereinbart ist, erbringt der Auftragnehmer seine Lieferung frei von Rechten Dritter (Schutz- und Urheberrechte). Soweit dennoch eine Schutzrechtsverletzung vorliegen sollte, ist der Auftragnehmer verpflichtet, entweder das Nutzungsrecht vom berechtigten Dritten zu beschaffen oder den Kaufgegenstand insoweit abzu\u00e4ndern, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt. Ist dies f\u00fcr den Auftragnehmer nicht zumutbar, so sind beide Seiten zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzanspr\u00fcche sind f\u00fcr diesen Fall wechselseitig ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vor. Soweit Rechtsm\u00e4ngel sonstiger Art vorliegen, gilt die vorstehende Regelung \u00fcber Sachm\u00e4ngel entsprechend. Der Auftraggeber ist verpflichtet, soweit ihm gegen\u00fcber Rechtsm\u00e4ngel geltend gemacht werden, dies dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen und dem Auftragnehmer alle Verteidigungsm\u00f6glichkeiten gegen\u00fcber dem Dritten uneingeschr\u00e4nkt offen zu halten. Ein Anerkenntnis zu Lasten des Auftragnehmers f\u00fchrt zum Verlust einer m\u00f6glichen Rechtsm\u00e4ngelhaftung gegen\u00fcber dem Auftragnehmer.<\/p>\n<h1>13. Schadenersatz<\/h1>\n<p>Schadenersatzanspr\u00fcche z.B. durch Verletzung der Vertragspflicht bzw. unerlaubter Handlung k\u00f6nnen nur bei vors\u00e4tzlichem oder grob fahrl\u00e4ssigem Handeln erhoben werden. Der Ersatz beschr\u00e4nkt sich auf den typisch vorhersehbaren Schaden. F\u00fcr Folgesch\u00e4den wird kein Ersatz geleistet.<\/p>\n<h1>14. Information zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)<\/h1>\n<p>Die ZLT L\u00fcftungs- und Brandschutz GmbH erkl\u00e4rt sich bei rechtlichen Konflikten mit Verbrauchern (\u00a713 BGB) nicht bereit, an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem\u00a0 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen, sofern dazu keine zwingende gesetzliche Verpflichtung besteht.<\/p>\n<h1>15. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/h1>\n<p>Erf\u00fcllungsort ist Jahnsdorf\/Erzgeb. Gerichtsstand ist Chemnitz. Es gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht.<\/p>\n<h1>16. Sonstiges<\/h1>\n<p>Im Falle der Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bedingungen bleiben die \u00fcbrigen Bedingungen bestehen. An die Stelle der weggefallenen Bestimmung soll eine solche treten, die dem tats\u00e4chlichen Parteiwillen entspricht.<\/p>\n<p>Stand: 01.09.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen 1. Allgemeines Allen Lieferungen liegen ausschlie\u00dflich die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Von unseren Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichende Vereinbarungen werden nur mit schriftlicher Best\u00e4tigung durch uns wirksam. Etwaige Unwirksamkeiten einzelner Bestimmungen haben keinen Einfluss auf die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen unserer Allgemeinen\u00a0 Gesch\u00e4ftsbedingungen. 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